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Reinigungen von RLT-Anlagen gemäß VDI 6022 Richtlinien

  

Eine gut funktionierende Raumluftanlage benötigt ständige Wartung.  

Mangelhafte Wartung kann für Personal, Gäste oder Kunden schnell zu einer Bedrohung der Gesundheit führen. Welcher Schaden sich für den guten Ruf Ihres Betriebes daraus ergeben kann, können Sie sich leicht ausmalen. Als Betreiber einer Lüftungsanlage haben Sie zudem eine ganze Reihe von Verordnungen und Vorgaben zu erfüllen. Verschiedene Krankheitssymptome wie Übelkeit, ständige Müdigkeit, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen können Zeichen für eine schlecht gewartete Lüftungsanlage sein. Schwachstellen sind dabei hauptsächlich die Filter der Lüftungsanlagen.  Bei Verdacht sind Sie als Betreiber der RLT-Anlage in der Pflicht nachzuweisen, daß eine ständige und gründliche, hygienische Wartung gemäß VDI 6022 vorgenommen wurde. Deshalb kann Ihnen eine gründliche und vorbeugende Wartung Ihrer Lüftungs-Installationen viel Ärger ersparen. Wir reinigen alle relevanten Komponenten Ihrer Lüftungsanlagen; vom Luft Ein- und Auslass (Lüftungsgitter) über das komplette Luftkanalnetz bis hin zum Ventilator mit allen Komponenten wie z.B. Gerätegehäuse, Ventilatoren, Luftleitungen, Heiz- und Kühlregister, Schalldämpfer, Luftwäscher, Kühldecken, Endgeräte etc. Hygieneinspektion Um die Grundvoraussetzungen für einen hygienischen Betrieb von RLT-Anlagen zu erfüllen wird bei der mikrobiologischen Hygieneinspektion der Grad der Verschmutzung anhand von Abklatschproben festgestellt und das Auftreten von Korrosionsstellen, sowie eventuelle Schäden und Feuchtigkeit von Anlagekomponenten dokumentiert und bewertet. Etwaige notwendige Maßnahmen die umzusetzen sind, um die Grundvoraussetzungen für den hygienischen Betrieb Ihrer RLT-Anlagen zu erfüllen, werden in einem Prüfbericht aufgeführt.

Auszug VDI 6022 Januar 2018

 Welche Änderungen bringt die im Januar 2018 neu veröffentlichte VDI 6022 Blatt 1? Die VDI 6022 weist auf physikalische, luftchemische sowie mikrobiologische Qualitätsmerkmale als zentrale Anforderungen an die Zuluftqualität. Um diese auch einhalten zu können, werden bereits an den Hersteller von Komponenten bestimmte Anforderungen gestellt. So dürfen Bauteile z. B. keine Schadstoffe abgeben oder die Grundlage für Keimwachstum sein. Es gibt ferner eine Fülle von Anforderungen an die Konstruktion und das verwendete Material. Dies setzt sich hinsichtlich der Planung so fort, wo es z. B. Vorgaben zur Anordnung einzelner Komponenten gibt. In der Folge werden Anforderungen an die Errichtung gestellt, z. B. an die Anlagenzugänglichkeit und –reinigung. Die Anforderungen an Wartung und Betrieb werden umfänglich in einer Checkliste beschrieben. Diese enthält alle hygienerelevanten Aufgaben, incl. der Fristen für deren Durchführung. Dazu gehört z.B. die regelmäßige Keimzahlbestimmung im Lufbefeuchterwasser. Ergänzt um die Aufgaben der funktionalen Wartung, wie sie z. B. in der VDI 3810 Blatt 4, der VDMA 24186 Teil 1, der AMEV 430 oder den speziellen Herstellervorgaben beschrieben sind, bildet die VDI 6022 die wesentliche Grundlage für die in der Arbeitsstättenverordnung verankerte Wartungsverpflichtung. Das neue Blatt 1 der VDI 6022 weist verschiedene Änderungen auf. Es wurde im Aufbau und Inhalt verändert. So wurden die ehemaligen Blätter 1.1 (Prüfung von RLT-Anlagen), 1.2 (Hinweise zu erdverlegten Leitungen) sowie 1.3 (Sauberkeit von Luftleitungen) integriert. Rückkühlwerke wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen und unterliegen jetzt der VDI 2047. Neu formuliert wurde der Geltungsbereich, der inzwischen auch Prozessluftanlagen umfasst sowie die Personennutzung konkretisiert. Speziell die Anwendung der Richtlinie bei Prozessluftanlagen ist in den Fachkreisen umstritten. Konkretisierungen finden sich hinsichtlich Anforderungen an die Sauberkeit von Luftleitungen und Reinigungsverfahren. Bezüglich der zu verwendenden Filterklassen wurde die Richtlinie an die DIN EN ISO 16890-1 angepasst. Die Richtlinie widmet sich in der neuen Fassung umfänglich dem Thema Gefährdungsbeurteilung. Dies betrifft Tätigkeiten an diesen Anlagen, wie Wartungs- oder Reinigungsarbeiten. Darüber hinaus sind aber auch Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsstättenverordnung für die Anlagen durchzuführen, mit Bezug zu den durch die Anlagen versorgten Räume durchzuführen.

Neu sind im Rahmen der Hygieneinspektion die verpflichtenden Luftkeimmessungen der Zuluft aus den Anlagen sowie der Abgleich mit der angesaugten Vergleichsluft. Damit wird die Hygieneinspektion deutlich aufwendiger als in der alten Fassung. Gleichzeitig wird aber auch die Aussagekraft durch diese Luftkeimmessungen wesentlich besser.


Reinigung von Küchenabluftanlagen gemäß VDI 2052 Richtlinien

 
Warum sollte man als Betreiber einer Küchenabluftanlage die notwendigen, regelmäßigen Kontrollen und Reinigungen durchführen lassen? 
Es dürfte jedem Betreiber einer Küchenabluftanlage hinreichend bekannt sein, das bei einer erhöhten Fettbelastung durch nicht eingehaltene Reinigungsintervalle im Küchenabluftsystem ein erhebliches Brandrisiko besteht. Dies gilt für sämtliche Komponenten der Anlage wie z.B. Ablufthauben, Abluftdecken, Abluftkanälen und Abluftventilatoren. Auch der Ventilator Motor kann eine signifikant kürzere Lebensdauer aufweisen. Auf den Ventilator Schaufeln abgelagertes Fett kann die Leistung des Motors erheblich beeinträchtigen. Zudem entsteht eine Unwucht durch die der Motor merklich mehr Lärm verursacht und im schlimmsten Fall dauerhaft Schaden nehmen kann.  

Die möglichen Probleme im Einzelnen:  
Brandgefahr: Eine verunreinigte und fettbelastete Ablufthaube stellt ein hohes Brandrisiko dar. Die chemische Alterung der abgelagerten Fette senkt den Flammpunkt signifikant und das Risiko eines Brandes steigt deutlich. Bei einem Flammenüberschlag vom Herd kann sich ein Feuer innerhalb weniger Minuten in der ganzen Anlage, auch über mehrere Etagen hin, ausbreiten. 

Versicherungsschutz:  Sie sind als Betreiber solcher Abluftanlagen für die regelmäßige  und Reinigung verantwortlich. In einem Schadensfall müssen Sie der Versicherung nachweisen, daß Sie den Auflagen nachgekommen sind. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Kontrollmaßnahmen könnten Sie den kompletten Versicherungsschutz versagt bekommen.   
Ungezieferbefall: An warmen und dunklen Orten hält sich eine große Menge an Ungeziefer auf. In einer schlecht gereinigten Abluftanlage finden Sie ein wahres Paradies vor, da Sie neben den genannten Eigenschaften auch genug Nahrung vorfinden. Von hier aus ist es dann ein leichtes, sich im gesamten Gebäude zu verteilen.  

Behördliche Auflagen:  Das Interesse an Umwelt und Hygiene nimmt immer mehr zu. Neben Ordnungsamt, Lebensmittelkontrolle, Bauamt, Feuerwehr und Berufsgenossenschaft, kontrolliert in Zukunft auch das Schornsteinfeger-Handwerk solche Abluftanlagen. Alle Instanzen sind dazu berechtigt, Ordnungsgelder zu Verhängen. In besonders harten Fällen, kann eine vorübergehende Schließung des Betriebes erwirkt werden, bis die geforderte Reinigung der Anlage durchgeführt wurde. In allen Fällen jedoch hat der Betreiber unnötigen Ärger und Verdienstausfall.  

Energieverlust:  Durch Ablagerung an dem Motor, Rohren und/oder Kanälen sinkt die Leistung Ihrer Abluftanlage. Der Motor muss mehr leisten, um noch effektiv zu arbeiten. Hierdurch wird mehr Energie benötigt. Dieses wiederum bedeutet, dass der Betrieb der Anlage für Sie kostspieliger wird. Bei einer 
durchschnittlichen Laufzeit von 11 Stunden am Tag kommen da schnell mehrere hundert Euro im Jahr zusammen. 

Werterhaltung:  Eine regelmäßig kontrollierte Anlage ist die Garantie für eine lange Lebensdauer. Neben der Sauberkeit, wird die Anlage bei einer Reinigung auch auf technische Mängel hin kontrolliert. Defekte Anlagenteile werden dann dokumentiert und gegebenenfalls direkt ausgetauscht. Dieses erlaubt Ihnen einen einwandfreien und störungssicheren Betrieb der Anlage. Bei einer schlecht gewarteten Anlage sind diverse Teile so stark verschmutzt oder sogar defekt, dass nur noch ein kostspieliger Austausch in Frage kommt.   
Hygiene / Gesundheit:  Eine regelmäßig kontrollierte Anlage dient Ihrer Gesundheit, und die Ihrer Angestellten. Was viele hierbei außer Acht lassen ist, dass Sie auch eine Verantwortung gegenüber Ihren Gästen haben. Wie auch bei Ungeziefer, bieten schlecht gereinigte Anlagen einen Vermehrungsherd von Schimmel und Bakterien. Diese können dann über Luft oder Speisen übertragen werden.

 

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